Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder erhalten vollen Rechtsschutz. Das gilt auch für Ihre volljährigen Kinder vor Aufnahme einer Berufstätigkeit. Ihr nichtehelicher bzw. eingetragener Lebenspartner aber nur, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist oder namentlich benannt wird.
Hinweis für Großfamilien.
Auf Wunsch können Sie gegen einen Zuschlag auch Ihre Verwandten (inklusive beruflich tätige volljährige Kinder) und die Verwandten Ihres Lebenspartners
mitversichern. Sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und bei Ihnen mit Erstwohnsitz
gemeldet sind. Dies ist deutlich günstiger als Einzelversicherungen für die genannten Personen.